Kostenschätzungen erstellen wir nach den von Ihnen übermittelten Angaben, abgerechnet wird die tatsächlich erbrachte Leistung (für Liegenschaftsvermessungen in Sachsen-Anhalt ohnehin gesetzlich geregelt).
Bei frei vereinbarten Leistungen im technischen Bereich überschreiten wir ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht um mehr als 10% – garantiert!
Für Standardleistungen können Sie oben eine Kostenschätzung durch Ausfüllen eines Formulars sofort veranlassen – unsere Antwort erfolgt kurzfristig per Email.