Vermessungsbüro Blache

Vermessung im Burgenlandkreis und ganz Sachsen-Anhalt

Amtliche Lagepläne

Written By: Admin
  • „Amtlicher Lageplan“,
  • „einfacher Lageplan“,
  • „Katasterauszug“…..
  • …….verwirrend?

Ein „Amtlicher Lageplan“ im Sinne eines qualifizierten Lageplanes oft dann benötigt, wenn Sie als Eigentümer, Bauherr, Landwirt oder Betriebsinhaber ein Wohn-, Neben- oder Betriebsgebäude erreichten wollen. Die Erfordernis ist im §11 der Bauvorlagen-VO LSA geregelt:

„…wenn der örtliche Grenzverlauf nicht gemäß §16 Abs.1 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt festgestellt ist, muss bei Einhaltung des Mindest-Grenzabstandes oder dessen Unterschreitung ein Lageplan von einem geeigneten Fachplaner gefertigt werden…..“ (Auszug).

auf Deutsch: Ist der Grenzverlauf nach dem 30.5.1992 NICHT durch Grenzfeststellungsverfahren oder im Rahmen einer Zerlegungsvermessung festgestellt worden UND soll im Grenzbereich (Mindest-Abstandsflächen + ca. 0,3 m gebaut werden…….dann gilt obiger Satz……

Der Begriff „amtlicher Lageplan“ hat in Sachsen-Anhalt keine rechtliche gesicherte Bedeutung, vor allem wird er nicht vom „Amt“ erstellt oder von dort bezogen werden können. Es hat sich daher eingebürgert, vom „qualifizierten Lageplan“ zu sprechen, dessen Inhalte im §11 der BauVorl-VO geregelt sind.

Da bei den meisten Bauvorhaben z.B. Abstände zu Nachbargrenzen, Brandabstände, Abstandsflächen, Baugrenzen, Baulinien, Versorgungsleitungen usw. einzuhalten sind, empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung durch die Erstellung eines qualifizierten Lageplanes für Klarheit zu sorgen. Dazu führen wir prinzipiell Feldvergleiche vor Ort durch und messen die tatsächliche Situation auf! Auch die höhenmäßige Einordnung des Bauvorhabens ist nur bei einem qualifizierten Lageplan möglich („Wie hoch muss der Kellerfußboden sein, damit das Abwasser noch in den öffentlichen Kanal abfließen kann?“)

Ein einfacher Lageplan, z.b. durch Verwendung bereits vorliegender Unterlagen, einfaches Eintragen von Planungen in Flurkarten o.ä. wird wegen der mangelnden Aktualität/niedrigeren Genauigkeit sehr wenigen Ausnahmen vorbehalten sein.

Der „Auszug aus der Liegenschaftskarte“ (Katasterauszug) kann einen groben Überblick über die aktuelle Katastersituation am Baugrundstück für erste Planungen liefern, zur Entnahme von Maßen, Flächen oder Grenzabständen ist er allein wegen des normierten Maßstabes 1:1000, und der zugrunde liegenden Entstehungshistorie dieses Produktes in den überwiegenden Fällen nicht geeignet. Das LVermGeo lehnt übrigens diesbezüglich jede Haftung aus der Verwendung auf den mitgelieferten Benutzungshinweisen ab.

Die Ausfertigung der Pläne erfolgt i.d.R. auf Papier. Auf Wunsch werden Ihnen die Pläne auch in digitaler Form übergeben (PDF). Bestellen Sie Ihre Lagepläne ganz einfach online in unserem Onlineantrag

Entwurf: Die Kosten für die einfachen und qualifizierten Lagepläne berechnen sich individuell. Eine Brochüre mit aktuellen Berechnungsbeispielen können Sie in unserem Infobereich finden.

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