Unter einem “Amtlichen Lageplan” verstehen wir einen qualifizierten Lageplan, der eindeutig auf die Flurstücksgrenzen bezogene Situationen darstellt und nachvollziehbare Lagebeziehungen nachweist. Das bedingt zwangsläufig eine vermessungstechnische Untersuchung der Flurstücksgrenzen während der Erstellung des Lageplanes. Eine “irgendwie” grafische Übernahme des Verlaufes der Grenzen halten wir in vielen Fällen nicht für ausreichend, da die geometrische Grundlage (ALK) für diese Zwecke oft nicht geeignet ist.
Hier finden Sie weitere Beispiele für solche Lagepläne:
Nach den Vorschriften der Landesbauordnung sind unter anderem bestimmten Abstandsflächen einzuhalten, um die Belichtung von Nachbarbauten nicht zu beinträchtigen. Zur Ausnutzung der Bauparzellen versuchte im nebenstehenden Beispiel der Bauherr eine möglichst vollständige Ausnutzung der bebaubaren Grundstücksflächen zu erreichen. Dabei sind sowohl neue als auch bereits bestehende Bauten mit ihren Abstandsflächen zu betrachten.


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