Vermessungsbüro Blache

Dipl.-Ing. Gunnar Blache, ÖbVermIng. in Sachsen-Anahlt

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Wann muss ich welche Gebühren zahlen? Für Liegenschaftsvermessungen fallen im Wesentlichen 3 Gebührenbestandteile an: Vorbereitungsgebühr des LVermGeo für Unterlagenbereitstellung Vermessungsgebühr (des ÖbVermIng) Übernahmegebühr des LVermGeo für die Fortführugn des Liegenschaftskatasters In Sachsen-Anhalt werden die Gebühren zu 1.) durch das LVermGeo in der Regel nach Übergabe der Vermessungsunterlagen an den ÖbVermIng. berechnet, die Gebühren zu 3.) [...]

Kostenbeteiligung des Nachbarn (amtliche Vermessung) Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Nachbar verpflichtet, bei Grenzfeststellungen Teile der Vermessungsgebühren der von Ihnen beauftragten Vermessung zu tragen. Bitte sprechen Sie uns an.

Kostengrundlage und Gebühren Bei amtlichen (Liegenschafts-)Vermessungen: Die Gebühren werden nach der jeweils geltenden “Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen  – VermKostVO”, hier des Landes Sachsen-Anhalt, berechnet. Die Gebühren sind landesweit einheitlich und gleich, Abweichungen sind nicht zulässig. Vermessungsrecht ist Landesrecht, deshalb sind die Gebühren für die einzelnen Bundesländer gesondert geregelt. Ingenieurvermessung: Für alle Vermessungsleistungen (wie übrigens [...]