Sie können gern bei uns “amtliche Auszüge” aus der Liegenschaftskarte des Landes Sachsen-Anhalt bekommen, wenn Sie ein “berechtigtes Interesse” nachweisen. Berechtigtes Interesse haben in der Regel die (grundbuchlichen) Eigentümer, Pächter usw. Wenn Sie z.B. Erwerber einer Fläche sind, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen, z.B. mit einem notariellen Kaufvertrag oder auch einer Vollmacht des (bisherigen) [...]