Aufteilung eines Grundstücks in mehrere Grundstücke durch das Grundbuchamt. Die Grundstücksteile müssen vorweg im Liegenschaftskataster als Flurstücke ausgewiesen sein. Das kleinst mögliche Grundstück umfasst somit genau ein vollständiges Flurstück. Sollen Teile von Flurstücken zu neuen oder anderen Grundstücken gehören, ist eine Zerlegung des Flurstückes erforderlich.