Wann muss ich welche Gebühren zahlen?

Für Liegenschaftsvermessungen fallen im Wesentlichen 3 Gebührenbestandteile an:

    1. Vorbereitungsgebühr des LVermGeo für Unterlagenbereitstellung
    2. Vermessungsgebühr (des ÖbVermIng)
    3. Übernahmegebühr des LVermGeo für die Fortführugn des Liegenschaftskatasters

      In Sachsen-Anhalt werden die Gebühren zu 1.) durch das LVermGeo in der Regel nach Übergabe der Vermessungsunterlagen an den ÖbVermIng. berechnet, die Gebühren zu 3.) nach Einreichung der Ergebnisse durch den ÖbVermIng. an das Landesamt.

      In Einzelfällen kann das Landesamt dafür einen Vorschuß fordern unddie weiteren Arbeiten vom Zahlungseingang abhängig machen (VerwKostG LSA).

      Die Gebühr 2.) wird nach Abschluß des Verwaltungsaktes des ÖbVermIng. berechnet, also nach dem Grenztermin. Auch hier kann die Vorschußregelung angewendet werden.

      Für andere Vermessungen/Leistungen werden die Honorare nach Leistungsabschluß, bzw. in vereinbarten Abschlägen fällig.